Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen – PAMO AUTOMATION
1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner
bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel
von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners
unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren
Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung
dennoch Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart
gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen
Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.
Alle Preise sind Nettopreise in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu, sofern nicht
anders vereinbart.
Alle Preise gelten ab Werk Čelákovice, unverzollt und ohne zusätzliche Leistungen wie Montage
oder Schulung.
3.Auftrag
Mit seiner Bestellung bestätigt unser Vertragspartner seine Zahlungsfähigkeit und
Kreditwürdigkeit. Ergeben sich dagegen – auch zu einem späteren Zeitpunkt – begründete
Zweifel oder Bedenken, können wir die Erfüllung sämtlicher Verträge von einer Vorauszahlung
oder ausreichenden Sicherheitsleistungen abhängig machen.
Warenrückgaben und ‑rücknahmen sind ausgeschlossen.
4. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster,
Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung,
insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung
einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen
Zustimmung. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert
werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag
nicht zustande kommt. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung
des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
8. Mahn- und Inkassokosten
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig
verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Betreibungskosten einen
Pauschalbetrag von 50 EUR zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros
verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus, die uns dadurch entstehenden Kosten,
soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung
des BMWA überschreiten, zu ersetzen.
9. Transport – Gefahrtragung
Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des
Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.
Mit der Übergabe der bestellten Ware an den ersten Spediteur geht die Gefahr auf unseren
Vertragspartner über, auch wenn wir den Transport organisiert oder bezahlt haben.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen
unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher
unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers
bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung
gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den
Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär
jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder
andere Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend
zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein
Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
13. Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können
unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige
Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung
abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin,
bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.
14. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Auflösung des
Vertrages zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch
Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits
vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind
ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen nach Ablieferung unter
Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge
nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von
Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung
aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 12 Monate ab Lieferung.
15. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für
Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 2 Monaten ab Kenntnis von Schaden und
Schädiger, jedenfalls in 2 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich welcher Art, verjähren sechs Monate nach ihrem
Entstehungsgrund, sofern sie nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht werden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn und
Produktionsausfällen, ist ausgeschlossen.
Sollte die Ursache des Schadens durch Montage‑, Konstruktions- oder Produktfehler des
Produzenten verursacht worden sein, werden Schadenersatzansprüche an diesen
weitergeleitet.
16. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“
iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach,
dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden
ist.
17. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist
ausgeschlossen.
18. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern
lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
19. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw.
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der
sicheren elektronischen Signatur.
20. Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.
21. Gerichtsstandvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres
Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch
am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
23. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen, so wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht berührt. In einem solchen Fall ist die
ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine Neuregelung zu ersetzen, die dem gewollten
Zweck entspricht oder, sofern das nicht möglich ist, diesem möglichst nahe kommt.
23.1. Elektronische Rechnungslegung
Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und
übermittelt werden.